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Grundsteuerreform 2022:

Neue Regelungen für Grundstückseigentümer

Ab dem 1. Januar 2022 tritt eine bedeutende Veränderung im Bereich der Grundbesteuerung in Kraft. Erstmals seit 1964 wird der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bemessung der Grundsteuer neu festgelegt. Dies bedeutet, dass für jedes unbebaute und bebaute Grundstück eine Grundsteuererklärung elektronisch abgegeben werden muss.

Professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen

Wir bieten Ihnen gerne unsere fachkundige Hilfe bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärungen an. Um diesen Prozess reibungslos zu gestalten, benötigen wir insbesondere eine aktuelle Wohnflächenberechnung Ihres Grundstücks. Diese Information ist möglicherweise noch in Ihren Bau- oder Kaufunterlagen vorhanden. Alternativ können wir gegen eine Gebühr auch eine elektronische Kopie der Bauakte beim Bauamt (Landkreis / Stadtverwaltung) für Sie anfordern. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Änderungen bis zum 1. Januar 2022, wie zum Beispiel der Anbau eines Wintergartens oder einer überdachten Terrasse, gesondert vermerkt werden müssen.

Hilfreiche Tools und Informationen zur Wohnflächenberechnung

Sie können auch selbst eine Wohnflächenberechnung anfertigen – hierzu können Sie unser Excel-Formular oder ein PDF-Formular verwenden. Zur Berechnung der Wohnfläche verweisen wir auf die Wohnflächenverordnung sowie auf ein Schaubild nebst Erläuterungen, welches die OZ am 2. Juni 2022 veröffentlicht hat. Darüber hinaus können Sie auch ergänzende Hinweise in der Video-Ausfüllanleitung der Finanzverwaltung finden.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Für weitere Informationen und zur Klärung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei allen Angelegenheiten rund um die Grundsteuerreform 2022.